Wie kann ich die Versorgungs-Qualität mit neuen HörHilfen sicherstellen?

Nicht ohne meinen Meister

Verwaltungsgericht untermauert Meisterpräsenz
Mainz, 31.08.2017 – Ohne den Meisterbrief sind voll-handwerkliche Tätigkeiten im HörAkustiker-Handwerk verboten. Das Bayerische Verwaltungsgericht München schmetterte eine diesbezügliche Klage ab (AZ: M 16 K 15.5455) und bestätigte damit einmal mehr: ohne den Meister geht es nicht!
Der Kläger hatte als Selbstständiger ein Gewerbe angemeldet und verfügte noch nicht einmal über einen Gesellenbrief und schon gar keinen Meisterbrief. Folglich war der Kläger auch nicht in der Handwerks-Rolle eingetragen. Trotzdem nahm der Kläger in diversen HNO-Arztpraxen Bayerns voll-handwerkliche Tätigkeiten des HörAkustiker-Handwerks vor. Die Feststellungen im Urteil sind eindeutig. Haus-Durchsuchungen, Zeugen-Aussagen und ein Sachverständigen-Gutachten belegten, daß der Kläger die voll-handwerklichen Tätigkeiten selbst durchführte, ohne die dafür notwendige gesundheits-handwerkliche Ausbildung zu haben.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine klare Entscheidung pro Meisterpräsenz. Sie schützt die Versicherten: Die HörAkustik ist ein gefahrengeneigtes Gesundheits-Handwerk. HörAkustiker arbeiten am und im Ohr. Eine hochqualitative Ausbildung ist die Basis, um das Handwerk sicher zu berherrschen. Aufgrund seiner Risiken ist das HörAkustiker-Handwerk reguliert und die strikte Meisterpräsenz vorgeschrieben.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Hintergrund zum HörAkustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit 6.200 HörAkustiker-Betrieben und circa 14.500 HörAkustikern versorgt das HörAkustiker-Handwerk bislang 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen HörSystemen. Die Bundesinnung der HörAkustiker (biha) K.d.ö.R. vertritt die Interessen der HörAkustiker in Deutschland.