Beim Führerschein sitzt der HörAkustiker jetzt „mit im Boot“

Mainz, 14.06.2017 – Ob See oder Binnen: Boots-Führerschein – Anwärter können ab sofort die erforderliche HörPrüfung beim HörAkustiker vor Ort durchführen lassen. Das gleiche gilt für die angehenden Prüfer der Boots-Führerschein – Anwärter. Das hat der Gesetzgeber mit der Gesetzes-Novellierung der Sport-Führerschein – Verordnung (SpFV) im Mai 2017 beschlossen.
Die Anregung zur Gesetzes-Novellierung kam von der Bundesinnung der HörAkustiker (biha). „Denn“, so begründet Marianne Frickel, Präsidentin der biha, die Änderung, „HörPrüfungen beim HörAkustiker sind in der Regel kostenfrei und wohnortnah.“
Ausreichendes HörVermögen für die Schifffahrt ist dann vorhanden,
„wenn Sprache mit oder ohne HörHilfe in gewöhnlicher Lautstärke aus 3 Metern Entfernung mit dem jeweils dem Sprecher zugewandten Ohr und aus 5 Metern Entfernung mit beiden Ohren zugleich verstanden wird oder mindestens mit dem besseren Ohr mit oder ohne HörHilfe Sprache in gewöhnlicher Lautstärke aus 5 Metern Entfernung verstanden wird“.
Die Erfordernisse dieser HörWeiten-Prüfung sind in Anlage 2 der SpFV aufgeführt. Die HörWeiten-Prüfung oder auch Sprachabstands-Prüfung ist Gegenstand der Ausbildung zum HörAkustiker. Damit sind
fortan die HörAkustiker beim Wassersport „mit im Boot“.
Hintergrund zum HörAkustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit 6.000 HörAkustiker-Betrieben und ca. 14.500 HörAkustikern versorgt das HörAkustiker-Handwerk ca. 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen HörSystemen. Die Bundesinnung der HörAkustiker (biha) K.d.ö.R.
vertritt die Interessen der HörAkustiker in Deutschland.
Neben der Erst-Versorgung des Kunden ist der HörAkustiker auch für die begleitende Fein-Anpassung mit
wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der HörSystem-Funktionen zuständig. Daneben organisiert er –
wenn der gesetzliche Anspruch besteht – die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und steht für Wartung und Reparaturen der HörSysteme zur Verfügung.
Darüber hinaus berät er zu Gehörschutz und technischem Zubehör. Der HörAkustiker verfügt über Wissen aus der Akustik, Audiologie, Psychologie und HörSystem-Technik sowie Fertigkeiten zur Audiometrie.